Studierfähigkeitstest
Studierfähigkeitstest
Gemäß der Studienordnung für den BA Musikwissenschaft 120 LP kann zum Studium nur zugelassen werden, wer über Grundkenntnisse in Notationskunde, Musiktheorie und Gehörbildung und über musikpraktische Fähigkeiten verfügt. Daher ist für alle Studienbewerber die Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest verbindlich.
Der Test besteht aus einer 30minütigen Klausur, die
- die Unterscheidung von Intervallen und Akkorden (Dur-, Moll-Dreiklang, Septakkorde) anhand von Notation und Gehör sowie
- Notenlesen (Melodien im G- und F-Schlüssel) umfasst.
Es schließt sich
- die Präsentation eines instrumentalen oder vokalen Musikstückes eigener Wahl an.
In den drei Teilen können jeweils 12 Punkte erreicht werden. Der Test ist bestanden, wenn jeweils mindestens 4 Punkte erzielt wurden.
Termine
Mittwoch, 3.7.2013 zwischen 14-16 Uhr
Dienstag: 10.09.2013 ab 11 Uhr
Der Studierfähigkeitstest findet im Institut für Musik/Abt. Musikwissenschaft (4. Etage, Adresse siehe unten) statt. Bitte beachten Sie, dass eine Korrepetition nicht ermöglicht werden kann!
Postanschrift
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Musik / Abteilung Musikwissenschaft
06099 Halle (Saale)
Sitz:
Kleine Marktstr. 7
06108 Halle (Saale)
Ansprechpartner
Hansjörg Drauschke, Telefon 0345 / 55 24 556
E-Mail: hansjoerg.drauschke@musikwiss.uni-halle.de